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Das Behandeln kranker Tiere war schon im 18. Jahrhundert in den meisten Kantonen patentierten Tierärzten vorbehalten. Verschiedene Beiträge aus den ersten 100 Jahren des Erscheinens des Schweizer Archivs für Tierheilkunde zeigen, dass immer wieder unqualifizierte Personen den Tierhaltern ihre Dienste anboten. Ein umfassender Bericht aus dem Jahr 1843 über die entsprechende Situation im Kanton Bern und die dagegen zu treffenden Massnahmen werden vorgestellt. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts treten Berichte über unkollegiale Geschäftspraktiken von Tierärzten, besonders im Medikamentenhandel, in den Vordergrund.

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