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ORALE ANTIKOAGULATION BEI NICHT DIALYSEPFLICHTIGER CHRONISCHER NIERENKRANKHEIT:  In großen Zulassungsstudien haben sich die Nicht-Vitamin-K-abhängigen oralen Antikoagulanzien (NOAK) bei Patienten mit nicht valvulärem Vorhofflimmern als mindestens so effektiv in der Verhinderung thromboembolischer Ereignisse gezeigt wie Vitamin-K-Antagonisten (VKA). Die NOAK zeigen generell eine geringere Neigung zu schweren, lebensbedrohlichen Blutungen als die VKA. In den Zulassungsstudien wurden Patienten mit einer Kreatinin-Clearance von kleiner 30 ml/min meist nicht inkludiert, sodass für Patienten mit einer Kreatinin-Clearance von 15–30 ml/min zwar für Rivaroxaban, Apixaban und Edoxaban eine Zulassung besteht, die Datenlage zur Effektivität und Sicherheit jedoch nicht so fundiert ist wie bei Patienten mit einer Kreatinin-Clearance von > 30 ml/min. ANTIKOAGULATION BEI TERMINALER NIERENINSUFFIZIENZ:  Die Indikation zur Antikoagulation muss bei chronischen Dialysepatienten mit Vorhofflimmern derzeit weiterhin individualisiert gestellt werden. Es ist in diesem Kollektiv unklar, ob dialysepflichtige VHF-Patienten überhaupt von einer oralen Antikoagulation profitieren und welches hierfür eine sichere und effektive Substanz ist: Randomisiert-kontrollierte Studien zu Apixaban versus VKA werden klären, ob NOAK eine sichere und effiziente Therapiestrategie bei diesem Patientenkollektiv sind (RENAL-AF, AXADIA). THROMBOZYTENAGGREGATIONSHEMMUNG BEI CHRONISCHER NIERENKRANKHEIT: Generell sollten Patienten auch mit schwerer CKD oder Dialysepflichtigkeit die Thrombozytenaggregationshemmung nach kardiologischer Leitlinienempfehlung erhalten. Auf dem Boden des erhöhten Blutungsrisikos in diesem Kollektiv erscheinen moderne Kombinationen aus NOAK und einer einzelnen TAH-Substanz, die das alte „Triple-Regime“, bestehend aus doppelter TAH plus VKA ersetzen, besonders interessant.

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