Einleitung Als Deutschlands größte Schlichtungsstelle ist die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern, kurz: Norddeutsche Schlichtungsstelle für insgesamt zehn Bundesländer zuständig (Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, das Saarland, Schleswig-Holstein Anhalt, das Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen) zuständig. Ihr Datenmaterial bietet Einsicht in die Fehlerquellen von Behandlungsabläufen bei Mammaaugmentationen. Material und Methodik Analysiert wurden Antragsschreiben der Patientinnen, im Auftrag der Schlichtungsstellte von unabhängigen Ärzten erstellte Gutachten und die abschließenden Schlichtungsbescheide der 66 von der Norddeutschen Schlichtungsstelle in den Jahren 2000 bis 2007 geführte Schlichtungsverfahren nach Mammaaugmentationen. Um mögliche juristische Auseinandersetzungen abzuwarten, verstrich eine Fünfjahresfrist. Diese Daten ermöglichen die Untersuchung jedes Falles aus unterschiedlichen Perspektiven. Für die Auswertungen wurde zudem auf die von der Schlichtungsstelle im MERS-Kodierungssystem (Medical Error Reporting System) eingepflegten statistischen Daten zurückgegriffen. Ergebnisse Der Anteil der Fälle, in denen die Kausalität zwischen einem Behandlungsfehler und einem Gesundheitsschaden bejaht und damit ein Haftungsanspruch des Patienten gegenüber dem Arzt bestätigt wurde, liegt bei 44 % und somit über der durchschnittlichen Quote von ca. 24 % in den gesamten Schlichtungsverfahren der Norddeutschen Schlichtungsstelle. Unter den 66 Fällen nach Mammaaugmentationen fanden sich 29 Eingriffe mit Haftungsanspruch (FMH). In 86 % dieser Fälle lagen nach Auffassung der Gutachter Mängel bei der OP-Planung und -Durchführung vor, insbesondere bei der OP Planung (72 %) und Schnittführung (45 %). Die am häufigsten vorgetragenen Mängel laut Gutachter waren eine falsche Präparation der Implantattasche (28 %), Wahl der falschen Operationsmethode (31 %), falsche Implantatgröße (17 %), sowie ausgelassenen Straffung bei ptotischer Brust, ebenso wie fehlende Nachvollziehbarkeit, warum zweizeitig operiert wurde (je 10 %). Die Patientinnen störten sich am häufigsten an Asymmetrien (79 %) oder der Implantatlage (62 %), die Brustgröße gefiel 38 % der Patientinnen postoperativ nicht. Diskussion Bei Mammaaugmentationen handelt es sich häufig um Selbstzahlereingriffe, und die Erwartungshaltung der Patientinnen an das Ergebnis ist hoch. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an den Plastischen Chirurgen bei Planung, Durchführung und Nachsorge dieser Eingriffe.